Die Artikel dienen der Information der juristisch nicht vorgebildeten Öffentlichkeit. Sie sollen die Gesetzes- und Rechtslage allgemeinverständlich darstellen und Verfahren transparent machen. Sie sind nicht auf eine Beratung im Einzelfall gerichtet und enthalten keine werbenden Zusätze.
Folgende Inhalte eignen sich beispielsweise zur Veröffentlichung in Rechtpraktisch:
- Erläuterungen zur Rechtslage in bestimmten Lebenssituationen (z.B. Kündigung des Wohnungsmietverhältnisses)
- Ratschläge zum Verhalten in bestimmten Situationen (z.B. Verkehrsunfall)
- Beschreibung des Verfahrensablaufes (z.B. im Kündigungsschutzprozess)
- Besprechung aktueller höchstrichterlicher Urteile (z.B. Begriff "Neuwagen")
- Zusammenfassung von Gesetzesvorhaben/-novellen (z.B. Schlichtungsgesetz in Bayern)
- Musterverträge (z.B. Gebrauchtwagen-Kaufvertrag), evtl. mit Online-Überprüfung
Anregungen: Inhaltliche Anhaltspunkte bieten die voreingetragenen Kategorien im systematischen Index. Aktuelle Themenvorschläge der Redaktion und der User finden Sie im Verwaltungsbereich links unter "Artikel / Themenvorschläge".
Exklusivität: Unser Angebot soll den Teilnehmern Zusatznutzen ohne großen Mehraufwand bieten. Daher setzen wir nicht voraus, dass Ihre Artikel exklusiv bei Rechtpraktisch.de erscheinen.
Doppeleinträge: Veröffentlichungen zu Themen, die bereits in anderen Artikeln abgehandelt werden, haben zwar geringere Erfolgschanchen, sind aber nicht grundsätzlich unerwünscht. Denn die User können in der Profisuche Artikel auch nach dem Kanzleisitz des Verfassers selektieren.
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