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      Eventrecht
 
Grundlagen und Vertragsverhältnisse zwischen Agentur und Künstler
 
Verfasser:
Stand: 25.07.2001

Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen dem Künstler und einem Veranstalter ist ein sogenannter Konzert-/Aufführungs- oder Künstlervertrag. In einem solchen Vertrag werden Rechte und Pflichten des Künstlers und des Veranstalters im einzelnen geregelt.

Der Abschluß eines solchen Vertrages wird selten zwischen dem Künstler und dem Veranstalter unmittelbar geschlossen. Häufig wird dieser Vertragsabschluß durch Dritte vermittelt. Hier eröffnet sich ein weites Betätigungsfeld sogenannter Event- oder Künstleragenturen. Zwischen dem Künstler und der Künstleragentur bzw. dem Veranstalter und der Event-Agentur werden zur Anbahnung von Konzert- oder Aufführungsverträgen sogenannte Agenturverträge geschlossen.

Im klassischen Fall bahnt die Künstleragentur mit dem Veranstalter einen Konzert-/Aufführungsvertrag an. Die Künstleragentur wird hier nur vermittelnd tätig. Der Vertrag selbst kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Künstler zustande.

Eine zweite Form besteht in der Beteiligung einer Event-Agentur auf seiten des Veranstalters. Beide Formen können miteinander kombiniert werden in der Weise, daß sowohl Künstler als auch Veranstalter jeweils eine Agentur zur Vermittlung des Konzert-/Aufführungsvertrages eingeschaltet haben. In all diesen Varianten kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Künstler und Veranstalter zustande, die jeweiligen Agenturen sind nur vermittelnd tätig.

Eine gänzlich andere Form der Künstlervermittlung besteht in dem Ein- und Verkauf der künstlerischen Leistung. Hierbei tritt die Event-Agentur als eigener Vertragspartner sowohl zum Künstler, als auch zum Veranstalter auf. Die Event-Agentur hat in diesem Fall die vertraglichen Pflichten des Künstlers quasi "eingekauft" und veräußert diese weiter an den Veranstalter. Die Event-Agentur verdient hierbei kein Vermittlungsentgelt, sondern bezieht ihren Gewinn aus der Differenz zwischen der an den Künstler gezahlten Gage und des vom Veranstalter bezahlten Agenturgeldes.

Welche dieser Vertragsformen für die Event-Agentur oder die Künstleragentur günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte durch fachkundigen Beistand ausformuliert werden.


Erstellt am: 25.07.2001
Verfasser: Tim Geißler
Falls Sie weitere Fragen zu dem Artikel haben, können Sie sich gerne mit der Verfasserin/ dem Verfasser in Verbindung setzen.

Dies ist Artikel Nr. 327.    Teilen
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