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Fremder Unternehmensname in title-Tag und URL unzulässig
 
Verfasser:
Stand: 19.05.2010

Gerade im Internet wird ständig nach der Möglichkeit gesucht, die eigene Homepage erfolgreich zu positionieren.
Dazu können unterschiedliche Wege eingeschlagen werden, die jedoch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten oftmals Risiken bergen.

Die Verwendung fremder Marken- oder Unternehmensnamen in sog. Meta-Tags, bzw. die damit zusammenhängende rechtliche Problematik ist mittlerweile wohl hinreichend bekannt.

Doch nun hatte das OLG Hamburg am 02.03.2010 (Az.: 5 W 17/10) über die Verwendung eines fremden Unternehmensnamens sowohl im URL-Pfad als auch im title-Tag zu entscheiden.

Unter title-Tag versteht man den Text, der in der Titelleiste eines jeden Browsers beim Aufrufen einer bestimmten Homepage angezeigt wird, wobei die URL die Internetadresse ist.

Im zu verhandelnden Fall hatte ein Blogbetreiber in beiden Positionen die Firmenbezeichnung eines fremden Unternehmens untergebracht, ohne dass sein Blog inhaltlich in irgendeiner Weise in Bezug zu besagtem Unternehmen stand.

Darin sahen die Richter am OLG Hamburg eine kennzeichenrechtliche Verletzung, soweit die Webseite keinen Bezug zum Unternehmen aufweise.

Ziel einer solchen Vorgehensweise ist die Optimierung der Auffindbarkeit der eigenen Homepage durch die Bekanntheit eines fremden Firmennamens, einer fremden Marke etc, wodurch die Identifizierungsfunktion geschützter Zeichen ausgenutzt wird, was rechtlich unzulässig ist.
Dem User werde so der Eindruck vermittelt, es liege ein Hinweis auf den Inhaber der Marke oder des entsprechenden Unternehmens vor.


Fazit:
Die Werbung mit fremden Marken oder auch (Unternehmens-)Namen ist rechtlich gesehen sehr kritisch zu beurteilen.
Somit ist zu empfehlen, vor konkreten Aktionen Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt zu halten, um kostspielige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

Der Verfasser empfiehlt zu diesem Thema auch folgende weiterführende Webseite.

Erstellt am: 19.05.2010
Verfasser: Axel Mittelstaedt
Falls Sie weitere Fragen zu dem Artikel haben, können Sie sich gerne mit der Verfasserin/ dem Verfasser in Verbindung setzen.

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Die veröffentlichten Beiträge geben die Auffassung des jeweiligen Verfassers wieder. Die Redaktion von Rechtpraktisch.de überprüft ihre Inhalte weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht und übernimmt keine Verantwortung hierfür.


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