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      Arbeitsrecht
 
2010 Spanien Arbeitsrechtsfreform - Spanischer Arbeitsvertrag in der Praxis – Spanisches Arbeitsrecht aktuell
 
Verfasser:
Stand: 06.07.2010

Spanischer Arbeitsvertrag in der Praxis – Spanisches Arbeitsrecht 2010, Prozess im Arbeitsrecht

2010 Reform im spanischen Arbeitsrecht und deren wesentlichen Änderungen:

1. Die Entschädigung des Arbeitnehmers bei einer unbegründeten Kündigung wird von 45 auf 33 Arbeitstagen gesenkt.

2. Der sogenannte Arbeitsvertrag für obra y servicio (Zeitarbeitsvertrag für bestimmte Tätigkeit) verlangt eine zeitliche Beschränkung von 24 Monaten innerhalb von 30 Monaten maximalem Beschäftigungsverhältnis, unter verstärkter Kontrolle von Kettenarbeitsverträgen in Unternehmensgruppen und deren arbeitsgerichtliche Auslegung als Arbeitsverträge, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen gelten.

3. Arbeitsrechtsprozess: Sollte in der ersten Instanz bei der spanischen Arbeitsgerichtsbarkeit eine Niederlage erfolgen, ist der Urteilsbetrag beim Gericht zu hinterlegen, es ist darauf zu achten, dass beim sogenannten salario de tramitacion die Beträge in Nettoarbeitslohn, Lohnsteuer und Abgaben an die Sozialversicherung deutlich bei der Hinterlegung unterschieden wird.

4. Unternehmer sollten Bonus an die Arbeitnehmer nicht mehr direkt in Geld auszahlen, sondern in Beiträge zu einem Pensionsplan.
Es werden Lohnsteuerabzug und Abgaben an die gesetzliche spanische Sozialversicherung gespart.

Hierzu nehmen Sie bitte unsere rechtliche und steuerliche Beratung im spanischen Steuer- und Arbeitsrecht in Anspruch.

Informationen und Beratung unter www.meinrechtinspanien.de

Arbeitsvertragsrecht in Spanien:

Man unterscheidet verschiedene Arbeitsverträge, gemäss ihrer sozialen und unternehmerischen Zielsetzung. In der Praxis wesentlich ist der Unterschied zwischen spanischen Arbeitsverträgen, die auf unbestimmte Zeit und bestimmte Zeit geschlossen werden.
Die sogenannten Zeitverträge müssen begründet werden. Es kann ein Vertrag auf bestimmte Zeit nicht geschlossen werden, ohne klar und deutlich zu spezifizieren, welches der Grund der Befristung ist.

Beispiel: Vertrag auf bestimmte Zeit wegen einer bestimmten Leistung (Contrato de obra o servicio determinado)
In diesem Vertrag ist klar und deutlich zu definieren, welches die bestimmte Leistung sein soll und zudem
- Die Leistung darf nicht dem gewöhnlichen unternehmerischen Alltag dienlich sein, sondern einen eigenständigen Tätigkeitsbereich umschreiben.

Beispiel: Die Einstellung als Feuerwehrmann mit einem befristeten Arbeitsvertrag ist nur zulässig, wenn beschrieben wird, dass für die Waldbrände von Juli – September dieser Feuerwehrmann eingestellt wird.
Fehlt diese Spezifizierung kann das Arbeitsgericht einen spanischen Arbeitsvertrag ohne wirksame Zeitbeschränkung feststellen und bei einer Beendigung die Entschädigung wegen unbegründeter Kündigung von 45 Tagen pro Arbeitsjahr festsetzen.

Desweiteren kann dem Unternehmer ein Bussgeld auferlegt werden, da er missbräulich einen Zeitarbeitsvertrag geschlossen hat, obgleich von Beginn an, ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit hätte geschlossen werden müssen.

TIPP
Arbeitnehmer: Unterschreiben Sie keinen Finiquito (Abschlussbescheinigung des Arbeitsverhältnisses), soweit die Entschädigungfrage nicht geklärt ist.

Unternehmer: Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie Zeitarbeitsverträge mit Arbeitnehmern abschliessen, die in Wirklichkeit möglicherweise nicht zulässig sind.


D.Luickhardt
Rechtsanwalt / Abogado
Tfl: 0034 922 78 88 81

Die Haftung für den Textinhalt ist ausgeschlossen. Er ersetzt keine Einzelfallberatung




Erstellt am: 04.08.2009, zuletzt überprüft: 06.07.2010
Verfasser: Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt, Abogado
Falls Sie weitere Fragen zu dem Artikel haben, können Sie sich gerne mit der Verfasserin/ dem Verfasser in Verbindung setzen.

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